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7500‑Euro‑E‑Auto‑Steuerbonus beantragen - Schritt‑für‑Schritt‑Guide

7500‑Euro‑E‑Auto‑Steuerbonus beantragen - Schritt‑für‑Schritt‑Guide

Du hast dir ein neues Elektroauto gekauft und möchtest den 7500 Euro Steuerbonus erhalten? Dann bist du hier genau richtig. In diesem Guide erkläre ich dir, welche Voraussetzungen du erfüllen musst, welche Unterlagen du brauchst und wie du den Antrag Schritt für Schritt online einreichst - ohne unnötigen Papierkram und ohne falsche Angaben.

Was ist der 7500‑Euro‑E‑Auto‑Steuerbonus?

7500‑Euro‑E‑Auto‑Steuerbonus ist ein staatlich gefördertes Steuervergütungsprogramm, das seit 2023 für rein elektrische Personenkraftwagen (PKW) gilt. Die Förderung wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verwaltet und soll den Umstieg auf emissionsfreie Mobilität beschleunigen.

Der Bonus wird als Rückerstattung der Kfz‑Steuer für das erste Jahr gewährt, höchstens jedoch 7500 € pro Fahrzeug. Er ist nicht an ein konkretes Modell gebunden, solange das Auto die festgelegten CO₂‑Grenzwerte (max. 0 g/km) und einen Mindestlistenpreis von 40.000 € (nach Abzug von Hersteller­rabatten) erfüllt.

Voraussetzungen - Wer kann den Bonus beantragen?

  • Du bist Privatperson, Selbständiger oder Unternehmen mit Sitz in Deutschland.
  • Das Fahrzeug muss am Tag der Erstzulassung (nicht das Lieferdatum) in Deutschland zugelassen sein.
  • Der CO₂‑Emissionswert liegt bei 0 g/km (reine Batterie‑Antriebe).
  • Der Anschaffungspreis (nach Abzug von Rabatten, aber vor staatlichen Förderungen) liegt mindestens bei 40.000 €.
  • Du hast das Fahrzeug mindestens sechs Monate in Deutschland genutzt (Ausnahme: Gewerbebetrieb, bei dem das Fahrzeug sofort im Betriebsvermögen steht).

Falls du ein Unternehmen bist, muss das Auto für betriebliche Fahrten genutzt werden - eine private Mitbenutzung von mehr als 50 % verhindert die Förderung.

Benötigte Unterlagen - Was du bereithalten musst

Damit dein Antrag nicht zurückgewiesen wird, sammle bitte folgende Dokumente:

  1. Fahrzeugbrief bzw. Zulassungsbescheinigung Teil II.
  2. Rechnungsnachweis (Originalrechnung oder PDF) mit ausgewiesener Mehrwertsteuer und Angabe des Listenpreises.
  3. Nachweis über die Zahlung (Bankauszug, Zahlungsbestätigung).
  4. Kopien deines Personalausweises oder Handelsregisterauszug (bei Unternehmen).
  5. CO₂‑Bescheinigung des Herstellers (oft im Fahrzeugdatenblatt enthalten).

Alle Unterlagen müssen in lesbarer Form hochgeladen werden - PDF, JPG oder PNG sind zulässig. Achte darauf, dass die Dateien nicht größer als 5 MB sind.

Person füllt online Antrag aus, umgeben von den erforderlichen Dokumenten.

Schritt‑für‑Schritt‑Antrag: So funktioniert die Online‑Einreichung

  1. Registriere dich im BAFA‑Online‑Portal (kein Login mit sozialen Medien, sondern mit persönlicher E‑Mail).
  2. Wähle im Menü „Förderung - E‑Auto‑Steuerbonus“ und klicke auf „Neuen Antrag stellen“.
  3. Gib deine persönlichen Daten ein: Name, Adresse, Steuernummer (bei Privatpersonen das Finanzamt‑Kennzeichen).
  4. Trage die Fahrzeugdaten ein: Hersteller, Modell, Fahrzeug‑Identifizierungs‑Nummer (FIN), Erstzulassungsdatum und CO₂‑Emission.
  5. Lade die Unterlagen aus dem vorherigen Abschnitt hoch. Das System prüft automatisch, ob alle Felder ausgefüllt sind.
  6. Bestätige die Richtigkeit deiner Angaben und klicke auf „Antrag absenden“. Du erhältst eine Eingangsbestätigung per E‑Mail mit einer Antrags‑ID.
  7. Das BAFA prüft den Antrag innerhalb von 4‑6 Wochen. Bei Rückfragen bekommst du eine Nachricht mit Anweisungen, welche Dokumente nachgereicht werden müssen.

Nach erfolgreicher Prüfung wird die Steuererstattung direkt auf das von dir angegebene Bankkonto überwiesen. Der Betrag erscheint in der Regel 2‑3 Wochen nach Freigabe.

Online‑Portal nutzen - Tipps für einen reibungslosen Ablauf

  • Browser‑Kompatibilität: Nutze die aktuelle Version von Chrome, Firefox oder Edge. Ältere Browser können das Upload‑Feature blockieren.
  • Dokumenten‑Namenskonvention: Verwende klare Dateinamen (z. B. "Rechnung_EAuto_2025.pdf"), das erleichtert die spätere Zuordnung.
  • Zwischenspeichern: Das Portal bietet einen "Entwurf speichern"‑Button. Nutze ihn, wenn du noch nicht alle PDFs hast.
  • Prüfen der Angaben: Ein kleiner Tipp - kopiere deine Eingaben in ein Textdokument, bevor du sie ins Portal einfügst. So erkennst du Tippfehler leichter.

Nachweis, Auszahlung und steuerliche Behandlung

Ist die Förderung bewilligt, bekommst du einen Bescheid, in dem die erstattete Summe und das Datum der Auszahlung stehen. Dieser Betrag ist steuerfrei, weil es sich um eine Rückerstattung der Kfz‑Steuer handelt, nicht um eine Einkommensquelle.

Falls du den Antrag über einen Steuerberater gestellt hast, kann dieser den Bescheid in deiner Einkommensteuererklärung angeben, um mögliche Missverständnisse beim Finanzamt zu vermeiden.

Glücklicher Autobesitzer sieht digitale Bestätigung, Geld wird auf sein Konto überwiesen.

Häufige Fehler - Was du vermeiden solltest

  • Falsche Angabe des Listenpreises: Rabatte dürfen erst nach der Berechnung des Mindestpreises abgezogen werden.
  • Unvollständige CO₂‑Bescheinigung: Ohne den offiziellen Emissionsnachweis wird der Antrag abgelehnt.
  • Zu spätes Einreichen: Der Antrag muss innerhalb von drei Monaten nach Erstzulassung gestellt werden.
  • Mehrere Anträge für dasselbe Fahrzeug: Pro Fahrzeug ist nur ein Antrag zulässig - Doppelungen führen zur Sperrung.

Wenn du einen Fehler bemerkst, reiche sofort eine Korrektur über das BAFA‑Portal ein. Das verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich.

Vergleich der Förderungen 2024 vs. 2025

Förderübersicht: 2024 versus 2025
Jahr Max. Bonus Mindestlistenpreis CO₂‑Grenzwert Einreichungsfrist
2024 6.000 € 35.000 € 0 g/km 3 Monate nach Zulassung
2025 7.500 € 40.000 € 0 g/km 3 Monate nach Zulassung

Wie du siehst, ist der Betrag 2025 deutlich höher und die Voraussetzung zum Mindestpreis wurde angehoben. Neben dem finanziellen Anreiz hat das auch das Ziel, Premium‑Modelle mit größerer Batteriekapazität zu fördern.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert die Bearbeitung meines Antrags?

In der Regel 4‑6 Wochen. Bei unvollständigen Unterlagen kann sich die Frist um weitere 2‑3 Wochen verlängern.

Kann ich den Bonus auch rückwirkend für ein 2023‑Kauffahrzeug beantragen?

Nein, die Antragsfrist beträgt drei Monate nach Erstzulassung. Für Fahrzeuge, die 2023 zugelassen wurden, ist die Frist bereits abgelaufen.

Muss ich den Bonus bei meiner Einkommensteuer angeben?

Der Bonus ist eine Rückerstattung der Kfz‑Steuer und somit steuerfrei. Du musst ihn nicht als Einkommen deklarieren, kannst ihn aber im Anhang zur Steuererklärung beifügen, um Transparenz zu schaffen.

Was passiert, wenn ich das Fahrzeug nach 6 Monaten wieder verkaufe?

Der Bonus bleibt erhalten, weil er bereits ausgezahlt wurde. Der neue Eigentümer kann jedoch keinen eigenen Antrag stellen, solange das Fahrzeug nicht neu zugelassen wird.

Kann ich den Bonus auch als Unternehmen beantragen, wenn das Auto privat genutzt wird?

Nein. Für Unternehmen muss das Fahrzeug zu mindestens 50 % betrieblich eingesetzt werden. Private Nutzung überschreitet diese Grenze, sodass kein Anspruch besteht.

Mit diesem Leitfaden solltest du jetzt alles wissen, um den 7500‑Euro‑E‑Auto‑Steuerbonus erfolgreich zu beantragen. Viel Erfolg beim Einreichen und weiterhin gute Fahrt mit deinem neuen Elektrowagen!

Lukas Ehrlichmann

Lukas Ehrlichmann

Ich bin ein Automobil-Experte mit großer Leidenschaft für die neuesten Trends und Technologien in der Branche. Meine Spezialität liegt in der Bewertung und Analyse von Fahrzeugen sowie in der Fortbildung über umweltschonende Antriebe. Ich schreibe gerne informative Artikel und Blogposts über grüne Energie und wie diese die Automobilindustrie revolutioniert.

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